Kitaausschuss Hort

Neben den Mitwirkungsmöglichkeiten innerhalb des Vereins, die durch die Satzung geregelt werden, haben alle in einer Kinderbetreuungseinrichtung vertretenen Interessengruppen (Eltern, Mitarbeiter, Träger) auch eine gesetzlich garantierte direkte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeit, in Form von Kita-Ausschüssen. Sie tragen ihren Namen unabhängig von der Einrichtung, daher gibt es auch für den Hort einen Kita-Ausschuss. Da es sich um ein Mitbestimmungsgremium aus dem Kitagesetz handelt, werden die Zusammensetzung der Ausschüsse und deren Funktion ebenfalls gesetzlich festgelegt.

Zusammensetzung:

Die Kita-Ausschüsse werden paritätisch mit gewählten Mitgliedern der Elternvertreter, der Mitarbeiter und des Vorstandes besetzt.

Auch bei allen Abstimmungen gilt die Drittelparität, d.h. alle vertretenden Gruppen haben die gleiche Anzahl an Stimmen. Leitende Mitarbeiter dürfen aufgrund eines möglichen Interessenkonfliktes nicht Mitglied des Ausschusses sein. Hier gibt es in den Einrichtungen des Spatzennestes eine abweichende Regelung, bei der die pädagogischen Leitungen und die Verwaltungsleitung Mitglied der Ausschüsse mit Rede- jedoch ohne Stimmrecht sind. Für den Kita-Ausschuß des Hortes Traumzauberbaum gilt eine weitere Ausnahme: Aufgrund des VHG- Vertrages mit der Hanna-von-Pestalozza Grundschule ist ein Mitglied der Schulkonferenz auch im Kita-Ausschuss des Hortes stimmberechtigtes Mitglied und umgekehrt.

Aufgaben des Kita-Ausschusses:

Die Kita-Ausschüsse stellen das oberste Beschlussorgan dar, wenn es um Fragen des Betriebs der Einrichtungen geht (Öffnungzeiten, Schließtage, Ferien, Ausflüge, Projekte usw.). Aufgrund des Charakters des Spatzennestes als Elterninitiative gibt der Vorstand darüber hinaus Teile seiner Entscheidungskompetenzen an die Ausschüsse ab oder holt vor Vorstandssitzungen ein Meinungsbild innerhalb der Ausschüsse ein. Nicht zu den Aufgaben der Kita-Ausschüsse gehören alle Ausgabenfragen sowie Personalentscheidungen (Haushalts- und Personalrecht des Vorstandes). Der Kita-Ausschuss des Hortes kann darüber hinaus Fragen der verlässlichen Halbtagsschule direkt in den entsprechenden Lenkungsausschuß einbringen und zur Abstimmung stellen.

Arbeitsweise der Kita-Ausschüsse:

Der Kita-Ausschuss Hort tagt in regelmäßigen Abständen, meistens alle 12 oder 15 Wochen. Anträge oder Tagesordnungspunkte können von allen Mitgliedern eingebracht werden. Meistens werden sie von einer Gruppe (Eltern oder Erzieher) vorbereitet, eingebracht und dann auch vorgestellt. Regelmäßig berichtet zudem der Vorstand über seine Tätigkeit. Obwohl bei Abstimmungen das Mehrheitsprinzip gilt, wird in der Regel versucht, Fragen im Konsens aller Interessengruppen zu entscheiden.