Anmeldung Hort Traumzauberbaum

Zum Erhalt eines Hortplatzes benötigen Sie ebenso wie in der Kita einen entsprechenden Anspruchsnachweis des Jugendamtes der Stadt Potsdam. Der Hort Traumzauberbaum verfügt über 140 Bertreuungsplätzen auf dem Campus der VHG Groß Glienicke. Je nachdem, wie viele Kinder aus der Schule wechseln oder keine Hortbetreuung mehr benötigen, variiert die Zahl freier Plätze pro Jahr um die 20. In der Regel haben wir für diese Plätze deutlich mehr Nachfragen. Aus diesem Grund führen wir eine Interessentenliste, nach der die Plätze vergeben werden.

Vergabe von Betreuungsplätzen - Erstkontakt:

Wenn Sie ihr Kind im Hort Traumzauberbaum betreuen lassen möchten, können Sie uns diesen Wunsch schriftlich, per Fax oder per E-mail mit dem hinterlegten Formblatt mitteilen. Unsere Verwaltungsleitung Frau Stahl setzt sich dann mit ihnen in Verbindung und ermittelt, ab wann die Betreuung beginnen soll. Anschließend nehmen wir sie in unsere Interessentenliste auf und informieren Sie hierüber schriftlich.


Vergabe von Betreuungsplätzen - Platzvergabe:

Wenn Sie auf der Vormerkliste stehen, nehmen wir regelmäßig mit Ihnen Kontakt auf und laden Sie auch schon zu Ereignissen wie dem Tag der offenen Tür o.ä. ein. Bitte haben Sie Geduld und rufen uns bei Rückfragen an. Die Verwaltung gibt Ihnen jedoch gerne bereits im Vorfeld über den Stand der Platzvergabe Auskunft. Schriftlich erhalten Sie die entsprechende Mitteilung dann etwa drei Monate vor Betreuungsbeginn. Zu diesem Zeitpunkt übersenden wir Ihnen auch den Betreuungsvertrag.

Zum Schluss noch eine Bitte: Wenn Sie sich zwischenzeitlich gegen eine Betreuung im Hort Traumzauberbaum entschieden haben, teilen Sie uns dies doch bitte kurz mit. Nur so können wir anderen Eltern und Familien eine realistische Einschätzung der Situation auf der Vormerkliste vermitteln.

Betreuungsvertrag Hort

Bitte beachten Sie:

Anders als in der Kita Spatzennest wird im Hort Traumzauberbaum der Essenszuschuss der Stadt Potsdam nicht mit dem täglichen Beitrag zum Mittagessen verrechnet. Mit dem entsprechenden Zuschuss finanzieren wir das täglichen Frühstück ab 06:00 Uhr sowie die nachmittägliche Vesper für Hortkinder, die daher für die Familien kostenlos ist.

Wir haben diese Regelung gewählt, um bei der Essensausgabe in der Schule nicht zwischen Hort- und Nicht-Hort Kindern unterscheiden und unterschiedliche Essensmarken verteilen zu müssen. Aus diesem Grund ist der Beitrag zum täglichen Mittagessen einheitlich 3,00 € unabhängig davon, ob Sie einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben oder nicht (s. Beitrag Mittagessen). Da die Essensmarken übertragbar sind und auch bei Fehltagen ihre Gültigkeit behalten, entfällt bei Hort- und Schulkindern auch die Rückerstattungsregelung der Kita Spatzennest.