Elternvertreter müssen gemäß Kitagesetz in jeder Kinderbetreuungseinrichtung bestimmt werden. In den Einrichtungen des Vereins Spatzennest e.V. werden Elternvertreter aus jeder Betreuungsgruppe für jeweils ein Jahr gewählt. Die Aufgaben der Elternvertreter sind:
Die gegenwärtigen Elternvertreter sind:
Kita Spatzennest, Kleinkindbereich:
- Nest 1
- Nest 2
- Elementarbereich 1
- Elementarbereich 2 / Gruppe 1
- Elementarbereich 2 / Gruppe 2
- Vorschule
Hort Traumzauberbaum:
- Klasse 1
- Klasse 2
- Klasse 3
- Klasse 4
Elternvertreter üben innerhalb der Einrichtungen eine wichtige Funktion aus. Durch den engen und täglichen Kontakt mit den anderen Eltern und den Erziehern der Gruppe erfahren sie in der Regel als Erste, wenn es Abstimmungsprobleme, Kommunikationsschwierigkeiten oder geplante Gruppenaktivitäten gibt, die noch Hilfe und Unterstützung benötigen. Elternvertreter können die Interessen der Betreuungsgruppe oder der Elternschaft auf verschiedenen Wegen wahrnehmen: Sie können Anregungen, Fragen oder Probleme im direktem Kontakt mit der Gruppenerzieherin, der pädagogischen Leitung oder der Verwaltungsleiterin klären. Bei grundsätzlichen Fragen können Sie diese aber auch in den zuständigen Kitaauschuß oder direkt an den Vereinsvorstand weiterleiten.