Unabhängig von einem Dauerbetreuungsvertrag in unseren Einrichtungen können Sie ihr Kind auch nur in den Ferien betreuen lassen. Neben der Betreuung in den Einrichtungen stehen in dieser Zeit tägliche Ausflüge zum Badesee, Exkursionen, Ausflüge, Radtouren, Wanderungen oder Ferienprojekte auf dem Programm. Zur Teilnahme an der Ferienbetreuung ist kein Platzbedarfsnachweis notwendig. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten gelten folgende Regelungen:
Wenn Sie ihr Kind in den Ferien betreuen lassen möchten, können Sie uns diesen Wunsch schriftlich, per Fax oder per E-mail mit dem hinterlegten Formblatt mitteilen. Unser Büro setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung und ermittelt, in welchem Zeitraum die Betreuung erfolgen soll. Anschließend übermitteln wir Ihnen den Betreuungsvertrag. Bei Unterschrift des Vertrages wird eine Vorauszahlung in Höhe von €50,00 fällig, die zurückerstattet wird, wenn der Ferienbetreuungsvertrag mindestens eine Woche vor Beginn der Betreuung gekündigt oder abgesagt wird. Ansonsten wird die Vorauszahlung mit den Kosten der ersten Betreuungswoche verrechnet.